Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010
Berlin: (hib/BOB/MIK) Bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene ist abzuwarten, ob und inwieweit die endgültigen Vorschriften der Richtlinie über das bestehende oder das anzustrebende Verbraucherschutzniveau abgesichert sind. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3367) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3251) mit. Insbesondere müssten Regelungen zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgesehen werden. Zudem sollte es Ausnahmen für bestimmte Verträge, beispielsweise für soziale Dienstleistungen und Transportdienstleistungen geben, damit die Mitgliedstaaten in diesen Fällen weitergehende Informationspflichten beibehalten oder einführen könnten.
Zudem teilt die Bundesregierung mit, dass Strom nicht als Ware im Sinne des Richtlinienvorschlages aufzufassen ist. Wasser und Gas seien im Sinne des Vorschlages nur Waren, soweit sie in einem begrenzten Volumen oder in einem bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden. Der Richtlinienvorschlag sehe darüber hinaus ein Widerrufsrecht auch bei Strom-, Wasser- und Gaslieferungsverträgen vor, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen worden sind. Die Bundesregierung unterstützt dies, da die Verbraucher in diesem Bereich nicht wenige schutzwürdig seien.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter