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Berlin: (hib/NT/MIK) Die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament soll für die verbleibende Zeit der Legislaturperiode bis 2014 von 736 auf 754 erhöht werden. Damit dies möglich wird, soll der Bundestag einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/3357) ”zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist“, zustimmen.
Damit würden die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Zusammensetzung des EU-Parlaments, das im Juni 2009 noch auf der Grundlage des Vertrags von Nizza gewählt worden war, an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, schreibt die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Das Protokoll vom 23. Juni 2010 bedürfe gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundestages.
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