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Berlin: (hib/EIS/MIK) Sieben Euro und drei Cent kostet die Untersuchung eines Kalbs auf die Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVDV). Das geht aus einer Antwort (17/3379) der Regierung zur BVDV-Verordnung hervor, die ab Januar 2011 in Kraft treten wird. Sie soll den Handel von Rindern einschränken, die nicht auf die Seuche untersucht worden sind. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisierte in einer Kleinen Anfrage (17/3263) den Umgang mit den gewonnenen Ohrstanze-Gewebeproben bei Rindern im Rahmen der Probenentnahme gegen die BVDV, der laut Anfrage verlustreichsten Infektionskrankheit beim Rind.
Die Abgeordneten wollten wissen, was mit dem entnommenen Gewebe geschieht, worauf es getestet wird, wo und wie lange die Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Es gebe zahlreiche Vorbehalte unter Landwirten und Verbänden gegen die BVDV-Verordnung, die sich insbesondere gegen die Erhebung züchterischer Daten und eventuelle Patentanmeldungen richteten.
Die Regierung weist darauf hin, dass es keine Verpflichtung zur Kennzeichnung der Rinder mittels Ohrstanzmarken gebe, wobei eine Ohrgewebeprobe entnommen werden muss. Die Verordnung schreibe nur vor, dass Rinder mit einer amtlich beschriebenen Methode auf BVDV zu untersuchen seien. Die Annahme, dass in jedem Falle die aus einer Ohrstanze gewonnen Gewebeproben entnommen und untersucht werden müssen, sei nicht richtig. Alternativ sei zum Beispiel auch die Blutabnahme möglich. Werden aber Gewebeproben eingereicht, blieben diese Eigentum des Tierbesitzers. Die Probenentnahme bedürfe der ausdrücklichen Zustimmung des Züchters. Sofern der Besitzer eines Rindes die Gewebeprobe auf BVDV einsende, werde diese ausschließlich auf BVDV untersucht. Weitere Daten dürfen aus dem Material ohne Zustimmung des Züchters nicht erhoben werden, erläutert die Regierung.
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