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Berlin: (hib/TYH/MIK) Bis zu zwei Forschungsprofessuren, deren Mitarbeiter und eine Nachwuchsgruppe sollen zur Etablierung von Islamischen Studien an bis zu vier Hochschulen gefördert werden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/3387) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3249) weiter hervorgeht, sind dazu bis zu 800.000 Euro pro Jahr und Standort erforderlich. Die Förderung soll in der zweiten Jahreshälfte 2011 anlaufen und ist auf fünf Jahre befristet, heißt es weiter. Mitte Oktober fand laut Antwort die erste Auswahlrunde über die Förderung statt, eine weitere ist für den kommenden März geplant. Die Förderentscheidung liege beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, erfolge jedoch in ”enger Anlehnung an die Kriterien, die der Wissenschaftsrat für die erforderliche Etablierung Islamischer Studien genannt hat“. Einzelne Bundesländer oder Hochschulen würden nicht bevorzugt behandelt.
Zur Akzeptanz der Institute in allen Teilen der Gesellschaft baut die Bundesregierung nach eigenem Bekunden vor allem auf die Qualität der Ausbildung und die wissenschaftliche Reputation. Zu Beginn werde es erforderlich sein, auch Personal auf Zeit und aus dem Ausland zu gewinnen.
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