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Berlin: (hib/BOB/AH) Der Rechtsausschuss will am 10. November eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung veranstalten. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP plant in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/3403) unter anderem, die Sicherheitsverwahrung auf schwerste Fälle (wie Mord oder Vergewaltigung) zu beschränken, um deren Ausnahmecharakter Rechnung zu tragen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für neue Fälle solle weitgehend aufgehoben werden. Für Ersttäter solle die Möglichkeit bestehen, Sicherungsverwahrung anzuordnen, das heißt im Urteil vorzubehalten. Der Entwurf sieht ferner vor, dass aus dem Gefängnis Entlassene, etwa Sexualstraftäter, in bestimmten Fällen eine sogenannte ”elektronische Fußfessel“ tragen müssen. Ferner solle mit einem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter eine Möglichkeit geschaffen werden, bei Personen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie erneut straffällig werden, eine sichere Unterbringung zu ermöglichen.
Folgende Sachverständige werden Stellung nehmen: Peter Jürgen Graf, Richter an Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Andreas Heuer, Leitender Oberstaatsanwalt aus Osnabrück; Professor Jörg Kinzig, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen; Professor Norbert Leygraf, Institut für Forensische Psychiatrie an der Universität Duisburg-Essen; Professor Henning Radtke, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Strafrecht an der Universität Hannover; Professor Joachim Renzikowski, Lehrstuhl für Strafrecht und für Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt aus Berlin und Bernhard Wankel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Saal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses. Anmeldungen können unter rechtsausschuss@bundestag.de erfolgen.
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