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Berlin: (hib/BOB/TYH) Der Rechtsausschuss wird am 10. November eine öffentliche Anhörung zu Möglichkeiten der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet veranstalten. Grundlage des Hearings sind drei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion soll das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (17/776) aufgehoben werden. Netzsperren würden keinen substantiellen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie leisten und grundsätzlichen Bedenken begegnen. Dasselbe will auch die Fraktion Die Linke: Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden. Mit einem Gesetzentwurf (17/646) soll erreicht werden, dass das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird. Das Gleiche fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem eigenen Gesetzentwurf (17/772).
Eingeladen sind Dominik Boecker, Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus Köln; Dieter Frey, Rechtsanwalt aus Köln; Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof aus Karlsruhe; Professor Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau; Professor Klaus Hoffmann-Holland, Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht von der Freien Universität Berlin; Carmen Kerger-Ladleif vom Verein ”Dunkelziffer“ aus Hamburg; Jürgen Maurer, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes aus Wiesbaden; Christoph Schnabel, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Hamburg, und Lars Underbjerg, Detective Inspector von der dänischen Polizei. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Raum 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses. Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de
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