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Berlin: (hib/ELA/STO) Praktikanten sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion mehr Rechte bekommen. In einem Antrag (17/3482) schlägt sie die Fraktion entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor.
Danach soll im BGB eine sich an der Rechtsprechung orientierende Definition des Praktikums und die Pflicht zur angemessenen Vergütung aufgenommen werden. Praktikanten müssten mindestens 350 Euro brutto monatlich verdienen; ihre Zeit der Betriebszugehörigkeit im Rahmen eines Praktikums sollte nach dem Kündigungsschutzgesetz auf das anschließende Arbeitsverhältnis angerechnet werden, schreiben die Parlamentarier. Lassen Tatsachen vermuten, dass nicht ein Praktikum vorliegt, sondern ein Arbeitsverhältnis, habe der Arbeitgeber die Beweislast für das Gegenteil zu tragen, fordert die SPD-Fraktion und verlangt, dass Verträge mit Praktikanten schriftlich abgeschlossen werden müssen.
Für den Bereich der Praktika im Rahmen eines Studiums schlagen die Abgeordneten ebenfalls zahlreiche Maßnahmen vor. So sollten etwa die nach den Studienordnungen verpflichtenden Praktika definiert werden, es müsse ein Evaluationssystem eingerichtet und die Informationsmöglichkeiten für Studenten verbessert werden.
Viele Praktikanten erhielten entweder überhaupt keine Vergütung oder würden ohne adäquate Vergütung als normale Arbeitskräfte eingesetzt, schreibt die SPD-Fraktion. Diese ”Ausbeutung junger Menschen beim Berufseinstieg“ müsse verhindert werden. Offenkundig aber reichten die bestehenden Regelungen im Berufsbildungsgesetz nicht aus, heißt es weiter.
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