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Berlin: (hib/KTK/STO) Bei Firmenübernahmen und –fusionen sollen die Rechte von Beschäftigten und Betriebsrat nach dem Willen der Fraktion Die Linke gestärkt werden. In einem Antrag (17/3540) fordert die Fraktion unter anderem, dem Betriebsrat eines Unternehmens in solchen Fällen ein Vetorecht einzuräumen, ”damit Fusionen und Übernahmen nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden werden können“.
Ferner will die Fraktion die Wahrung der Interessen der Beschäftigten im Fusions- beziehungsweise Übernahmeprozess durch einen gesetzlichen Anspruch der Gewerkschaften auf den Abschluss eines sogenannten Fusionstarifvertrages gewährleisten. Darin sollten ”Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, der Erhalt sozialer und tariflicher Standards“ und die Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte geregelt werden.
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