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Berlin: (hib/JOH/STO) Menschen mit Behinderungen werden bisher nur ungenügend von Armutsbekämpfungsmaßnahmen erreicht. Das habe eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegebene Studie ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Zusammenhänge zwischen Armut und Behinderung seien komplex, heißt es darin. So fehle es Menschen mit Behinderungen zum einen häufig an angemessener Schulbildung und Möglichkeiten der Erwerbsfähigkeit, sie seien sozial schlechter abgesichert als andere und von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Dies erhöhe ihr Risiko, in Armut zu fallen. Zum anderen seien arme Menschen eher von Behinderungen betroffen, etwa durch Mangelernährung in der Schwangerschaft, schwere Arbeiten, geringere Absicherung gegen Naturkatastrophen oder Krankheiten und Verletzungen, die aufgrund fehlender Mittel nicht behandelt werden. Folglich seien unter den Menschen, die in Armut leben, Menschen mit Behinderungen überproportional vertreten.
Die Bundesregierung betont, dass das Thema ”Behinderung und Entwicklung“ in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen ”sehr hohen Stellenwert“ einnehme. So arbeite sie auf vielfältige Weise mit auf Behinderung und Entwicklung spezialisierten Nichtregierungsorganisationen zusammen und erfolge zudem einen zweigleisigen Ansatz: Einerseits fördere sie spezifische Vorhaben für Menschen mit Behinderungen, andererseits berücksichtige sie deren Rechte und Bedürfnisse in Projekten und Programmen aller relevanter Sektoren. Als ein Beispiel für eine konkrete Förderung nennt die Regierung die deutsche Unterstützung für das nationale Konzept für frühkindliche Förderung in Chile. Dieses solle mittel- und langfristige politische Veränderungen zugunsten der Bildungsförderung von Kleinkindern mit Behinderungen bewirken.
Ferner schreibt die Bundesregierung, dass sie einen baldigen Beitritt der Europäischen Union zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen aktiv unterstützt, um den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen auch auf EU-Ebene optimal implementieren zu können.
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