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Berlin: (hib/AH/KT) Vor der Abstimmung im Bundestag über die Gesetze zur Änderung des Atomgesetzes (17/3051 und 17/3052) hatten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen sowie die der Opposition im Umweltausschuss hart miteinander gerungen und sich mit Anträgen, Gegenanträgen, Beschimpfungen sowie dem Vorwurf von Verzögerungstaktiken wechselseitig verärgert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah im Verlauf der Sitzung vom 26.Oktober 2010 ihr Antragsrecht verletzt. In einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende mit Kopie an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigten die Abgeordneten eine mögliche gerichtliche Überprüfung der Vorgänge an. Zur Beweissicherung baten sie in dem Schreiben um die Herausgabe von Tonbandaufzeichnungen sowie Wortprotokollen der Sitzung.
Eigentlich sollte in der Sitzung am Mittwochmorgen über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt werden. Die Abgeordneten wollten die Erstellung eines Wortprotokolls der Sitzungen vom 25. und 26. Oktober erreichen sowie eine Erörterung darüber ansetzen, ob den Abgeordneten der Opposition in den turbulenten Sitzungen Ende Oktober das Recht verwehrt worden sei, Stellung zu ihren Änderungsanträgen zu nehmen. Die Abstimmungen fielen aus; die CDU/CSU-Fraktion beantragte zu Beginn der heutigen Ausschusssitzung, zunächst keinen Beschluss über diese Tagesordnungspunkte zu fassen. Es wurde zwar von der Unionsfraktion betont, dass ”wir alle ein Interesse an einem möglichst genauen Protokoll haben“ und dass auch ”der Tonmitschnitt nicht gelöscht wird“. Die Sprecherin gab aber zu bedenken, dass ein Wortprotokoll nur vor einer Sitzung beschlossen werden könne, die Herausgabe der Tonmitschnitte nicht zulässig sei und man die Entscheidung einer Runde der fünf Parlamentarischen Geschäftsführer am Nachmittag nicht durch eine vorhergehende Entscheidung erschweren solle. Die FDP-Fraktion schloss sich diesem Antrag an und bat auch, um die Verschiebung der Beschlussfassung.
Die Opposition reagierte empört. Aus der SPD kam deutlicher Widerspruch. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Sitzung am 26. Oktober mehrfach die Protokollierung der Vorgänge beantragt wurde und dies auch zugesagt worden sei. ”Wir wollen die wörtliche Protokollierung“, so die SPD-Abgeordneten. Ebenso entschlossen äußerte sich die Linksfraktion und sprach vom Versuch der Trickserei. Uns ”überrascht der Antrag der Regierungskoalition nicht“, hieß es und weiter: ”Die Linke wird durch ihre Abgeordneten ein Wortprotokoll beantragen“. Die Grünen appellierten an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Anträge zu beschließen. Sie sahen keinen Grund, die Abstimmung abzusetzen und kritisierte, dass so die Aufarbeitung erschwert würde.
Über die Vertagung beider Tagesordnungspunkte wurde einzeln abgestimmt. Der Vertagung wurde jeweils mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei zugestimmt.
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