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Berlin: (hib/AH/JOH) Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risiko-Vorsorge zu leisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3299). Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.
Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Auch das Klagerecht der Bürger bliebe unverändert bestehen.
Die Bundesregierung teilt zudem mit, dass das Energiekonzept den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien weise. Bis 2020 solle der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttoverbrauch auf 35 Prozent, bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent gesteigert werden.
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