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Berlin: (hib/JOH/KTK) Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben in der aktuellen Legislaturperiode aktiv für den Schutz von Homosexuellen vor Diskriminierung eingesetzt. In einer Antwort (17/3560) auf eine Kleine Anfrage (17/3293) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie darauf, dass sie sich unter anderem für die Verabschiedung von Europarats-Empfehlungen zu den sogenannten LGBT-Rechten (den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen) im Frühjahr 2010 engagiert habe. Auf EU-Ebene habe sie einen entsprechenden Maßnahmenkatalog ”maßgeblich mitgetragen“, der unter spanischer Ratspräsidentschaft vorgeschlagen und im Juni 2010 verabschiedet worden sei. Zudem unterstütze die Bundesregierung aus den Menschenrechtsprojektmitteln des Auswärtigen Amtes Projekte lokaler Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der LGBT-Rechte, aktuell in den Republiken Serbien, Türkei, Nigeria und Nicaragua.
Ferner betont die Regierung, dass sie das Thema Strafbarkeit von Homosexualität gegenüber Regierungen, etwa in Tansania, Sambia oder Mosambik, immer aufgreife, wenn dafür ein konkreter Anlass bestehe. Unter anderem habe sie sich auch deutlich gegen die Strafbarkeit von Homosexualität und den Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafrechtsparagrafen in der Republik Uganda ausgesprochen.
Budgethilfe werde Partnerländern allgemein nur gewährt, wenn Mindestvoraussetzungen im Bereich der ”guten Regierungsführung“ und der Menschenrechte gewährleistet seien, schreibt die Regierung weiter. Die Einhaltung dieser Grundprinzipien werde jährlich überprüft. So sei in Sambia im August dieses Jahres eine Tranche aufgrund von aktuellen Bedenken bezüglich guter Regierungsführung zurückgehalten worden. Mit Staaten, in denen Homosexualität mit dem Tode bestraft werden kann, wie Saudi-Arabien, Iran, Nordsudan und Somalia, arbeite Deutschland entwicklungspolitisch nicht zusammen, betont die Bundesregierung.
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