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Berlin: (hib/ELA/KTK) Der Bund wird sich im kommenden Jahr mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3631) vor, der am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Im Detail sieht der Entwurf vor, dass die Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg auf 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 34,5 Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 24,5 Prozent festgesetzt wird.
Für den Bund führen diese Sätze im Jahr 2011 voraussichtlich zu einer finanziellen Belastung in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro, heißt es in der Vorlage. Der Anteil des Bundes müsse nach einer Anpassungsformel, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) steht, festgelegt werden, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß.
In seiner Stellungnahme äußert sich der Bundesrat kritisch zu dem Gesetzentwurf. Die Beteiligung des Bundes müsste ”deutlich höher“ liegen als vorgesehen, heißt es in dem Papier. Die Mehrheit der Länder fordert eine neue Anpassungsformel, die sich an den tatsächlichen Unterkunftskosten ausrichten soll. Angesichts der Entwicklung der letzten Jahre sei festzustellen, dass die Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung proportional stärker zunehmen würden als die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die den Berechnungen zugrunde liegt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.
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