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Berlin: (hib/AH/KTK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/3629) vorgelegt, um eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umzusetzen. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an die EU-Richtline angepasst.
Die Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Bundesregierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen.
Nach Berechnung der Bundesregierung entstehen durch die Umrüstung öffentlicher Gebäude bei Bund, Ländern und Gemeinden jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro. Zugleich würden aber Kosten für fossile Brennstoffe in Höhe von etwa 12 Millionen eingespart. Durch die Herkunftsnachweisverordnung sowie eine veränderte Informationspflicht sollen jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro für die Wirtschaft entstehen.
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