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Berlin: (hib/AH/HLE) Die Länder haben das Fluglärmgesetz und die dazu erlassenen Vorschriften als eigene Angelegenheit auszuführen. Die Bundesregierung übe nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes keine Fachaufsicht aus. Es gebe aber ein fachliches Regelwerk der Regierung, welches mit Sachverständigen entwickelt worden sei, heißt in der Antwort der Bundesregierung (17/3566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne (17/3279) nach dem Stand der Umsetzung neuer Verordnungen im Fluglärmgesetz.
Die Bundesregierung bedauert, dass es bei der Festsetzung von Lärmschutzbereichen größere Verzögerungen gebe. Es sei aber nach Auskunft der Regierung zu erwarten, dass alsbald in vielen Fällen eine Festsetzung erfolgen könnte. Die Regierung hält zudem einen Beitrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur fachlichen Unterstützung der Länder für erforderlich.
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