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Berlin: (hib/ELA) Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen fest. Dies geht aus ihrer Unterrichtung (17/3683) hervor, in der die Regierung betont, dass sie die geltende Anpassungsformel zur Berechnung der Geldströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht ändern will.
Nach dem Gesetzentwurf (17/3631) wird sich der Bund im kommenden Jahr mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen. Im Detail sieht der Entwurf vor, dass die Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg auf 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 34,5 Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 24,5 Prozent festgesetzt wird.
Die Unterrichtung ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (17/3631). Die Länderkammer hatte die Formel kritisiert, da sie sich in ihren Augen auf einen unangemessenen Maßstab stütze. In der Folge würden die Länder nicht – wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt – um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Bund und Länder nach langwierigen Verhandlungen Ende 2006 die geltende Formel als Kompromiss entwickelt hätten. Diese sei damals mit ”breiter Zustimmung“ festgelegt worden und setze ”bewusst an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften“ an, weil diese Zahl durch die Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitsmarktentwicklung beeinflusst werde. Der Bund sehe sich insoweit in der Verantwortung für das arbeitsmarktpolitische Risiko: Kosten, die auf eine Zunahme an Bedarfsgemeinschaften zurückgingen, sollten durch eine höhere Bundesbeteiligung kompensiert werden, führt die Regierung aus. Denn bei einer Zunahme der Bedarfsgemeinschaften stiegen auch die Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung. Folgerichtig müsste auch ein Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer geringeren Beteiligungsquote einhergehen.
Die pro Bedarfsgemeinschaft anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung seien demgegenüber im Rahmen des Gesetzesvollzugs von der Kommune zu steuern, argumentiert die Regierung. Die Prüfung der Angemessenheit der Wohnkosten und damit ihre Steuerung und Finanzierung sei Aufgabe der Kommunen. ”Würde die Forderung des Bundesrates umgesetzt, die Bundesbeteiligung gemäß der Ausgabenentwicklung anzupassen, hätte der Bund steigende Ausgaben für Unterkunft und Heizung unabhängig von deren Ursachen zu tragen“, heißt es in der Gegenäußerung.
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