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Berlin: (hib/EIS) Nach Auskunft der Regierung in der Antwort (17/2511) war im Frühjahr 2010 in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigtes Saatgut auf 2000 Hektar Acker ausgebracht worden. 228 Landwirte mussten ihre Felder umpflügen und waren von Ernteausfall betroffen. Die SPD-Fraktion möchte nun von der Regierung in einer Kleinen Anfrage (17/3558) unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Ansicht teile, dass mit der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für einen ”schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich“ zwischen Verursacher und Geschädigten zu sorgen sei. Die Landwirte müssten andernfalls langwierige Gerichtsverfahren in Kauf nehmen.
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