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Berlin: (hib/ELA) Warum das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Erstreckung des Mindestlohn-Tarifvertrags in der Weiterbildungsbranche abgelehnt hat, begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3515) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3349). Dies sei wegen dessen fehlender Repräsentativität sowie im Lichte der Entscheidung des Tarifausschusses mangels öffentlichen Interesses geschehen, heißt es in der Vorlage, in der die Bundesregierung auf die Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist.
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