Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010
Berlin: (hib/ROV/TYH) Die Menschenrechtssituation in Usbekistan ist weiterhin kritisch. In ihrer Antwort (17/3343) auf eine Kleine Anfrage (17/3155) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht die Bundesregierung Bilanz zur Situation des Landes. Besonders das Recht auf freie Religionsausübung und das Verbot von Kinderarbeit seien bisher nur unzureichend geklärt. Fortschritte gebe es hingegen im Aufbau der Justiz zu verzeichnen.
Usbekistan sei der weltweit fünftgrößte Baumwollproduzent und zweitgrößte Exporteur. Für die Baumwollernte würden Schulen geschlossen und die Kinder zur Feldarbeit gezwungen, schreiben die Fragesteller. Laut Regierung hat Usbekistan zwar ein Abkommen zum Verbot von Kinderarbeit ratifiziert. Internationale Beobachter, die dessen Einhaltung überprüfen sollen, würden von der Regierung bisher aber abgelehnt.
Auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) würden in ihrer Arbeit behindert, berichtet die Bundesregierung. Lasse sich eine NGO ”nicht registrieren, könne dies zu zivil- und strafrechtlichen Verfahren führen“. Weiterhin klage die einzig bedeutende und registrierte Organisation ”EZGULIK“ über Schwierigkeiten, die der Organisation durch Strafverfolgung bereitet würden. Auch Maxim Popov, Vorsitzender der NGO ”Izis“ zur Verhütung von HIV/AIDS, sei 2009 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen ”Anstiftung Jugendlicher zu unsozialem Verhalten“.
Positive Aspekte sieht die Regierung in der 2006 begonnenen Justizreform. Auch sei es dem Komitee des Roten Kreuzes gestattet, Gefängnisse zu besuchen. Dies stelle ein Novum in den zentralasiatischen Ländern dar.
Laut Antwort unterstützt die EU-Kommission in Usbekistan unter anderem Projekte mit Menschenrechtsbezug im Bereich Justizreform, Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen und Förderung von Frauenrechten. Zudem sei in diesem Jahr ein Programm zur Reform des Strafrechts, zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und zur Demokratisierung vereinbart worden.
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