Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010
Berlin: (hib/STO/TYH) Die Verträge über Luftsicherheitskontrolldienstleistungen an Bundespolizeiflughäfen verpflichten die Sicherheitsdienstleister laut Bundesregierung unter anderem zur Einhaltung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben und tariflichen Standards. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse mit den Luftsicherheitsassistenten obliege dagegen den Sicherheitsunternehmen als deren Arbeitgeber, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3302). Danach handelt es sich bei Bundespolizeiflughäfen um Flughäfen, an denen die Passagier- und Gepäckkontrollen gemäß Paragraph 5 des Luftsicherheitsgesetzes im Auftrag der Bundespolizei wahrgenommen werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter