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Berlin: (hib/STO/ELA) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte ermöglichen. In einem Antrag (17/3686) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union für eine entsprechende Änderung der Verordnung 539/2001/EG einzusetzen. Bis dahin solle die Regierung die deutschen Auslandsvertretungen und Grenzbehörden ”instruieren, dass türkische Staatsangehörige, die in Deutschland die Dienstleistungsfreiheit während eines Kurzaufenthalts in Anspruch nehmen wollen, entsprechend den Vorgaben des Assoziationsrechts EG-Türkei visumfrei in das Bundesgebiet einreisen können“.
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Februar 2009 (”Soysal“, C-228/06). Darin hätten die Richter festgestellt, dass ”das Verschlechterungsverbot in Artikel 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen mit der Türkei auch für das Visumverfahren Wirkung entfaltet“. Die Mitgliedsstaaten hätten daher für türkische Staatsangehörige nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 keine neuen Beschränkungen der ”Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs“ durch Einführung des Visumzwanges errichten dürfen. Gegen diese Vorgabe habe Deutschland wie auch andere Mitgliedstaaten verstoßen.
Weiter heißt es in der Vorlage, der freie Dienstleistungsverkehr in der EU gelte über Artikel 14 des Assoziierungsabkommens auch für türkische Staatsangehörige. Zu ihm gehöre ”die Freiheit einzureisen, um in einem anderen Mitgliedsstaat Dienstleistungen nicht nur zu erbringen, sondern auch in Anspruch zu nehmen“. Diese Definition habe bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Zusatzprotokolls gegolten, zu dem türkische Staatsangehörige bei der Einreise nach Deutschland zum Zwecke des freien Dienstleistungsverkehrs keiner Visumpflicht unterlegen hätten.
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