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Berlin: (hib/ELA/MIK) Leiharbeit soll streng reguliert und begrenzt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/3752), mit den sie vor allem eine Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft, eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer und bessere Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Einsatzbetrieb erreichen will.
Die Linksfraktion will das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz ändern. So müsse unter anderem vom ersten Tag an das Prinzip ”gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten und die Verweildauer auf drei Monate begrenzt werden. Für Leiharbeiter soll eine Flexibilisierungsprämie von zehn Prozent vom Bruttolohn gezahlt werden, fordern die Parlamentarier. Zudem sei das so genannte Synchronisationsverbot wieder herzustellen. Darunter versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Darüber hinaus will die Linksfraktion Betriebsräten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit in ihren Betrieben einräumen.
Der ”weigehend unregulierte Einsatz von Leiharbeit“ führe zu erheblichen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, begründet die Fraktion ihre Initiative. Leiharbeiter erhielten in der Regel wesentlich niedrigere Löhne als vergleichbare Stammbelegschaften. Im Schnitt bekämen die Leiharbeiter rund 30 Prozent weniger Lohn. Subventioniert würde ”diese Form der Niedriglohnbeschäftigung“ durch die Steuerzahler, da jeder achte Leiharbeitsbeschäftigter aufstockend Arbeitslosengeld II erhalte, heißt es weiter.
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