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Berlin: (hib/BOB/MIK) Opfern von Menschenhandel – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in Strafprozessen – ist nach Auffassung der Fraktion Die Linke ein verlängerbaren Aufenthalt von mindestens sechs Monaten zu geben. Das fordert die Abgeordneten in einem Antrag (17/3747). Darüber hinaus möchte die Fraktion einen befristeten Aufenthalt der Betroffenen in einen unbefristeten umwandeln, sofern diese dauerhaft in Deutschland bleiben möchten. Den Betroffenen sei während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Die Finanzierung von Sprachkursen und Aus- und Weiterbildung solle gesichert werden. Ferner müsse im Umgang mit von Menschenhandel betroffenen Kindern und Jugendlichen ”deren besondere Verwundbarkeit“ berücksichtigt und dementsprechend kinderspezifische Betreuungs- und Schutzprogramme angewendet und fortentwickelt werden.
Die Linksfraktion argumentiert, entscheidend für den erfolgreichen Kampf gegen Menschenhandel sei die Stärkung der Position der Opfer. Solange die Betroffenen über keine sicheren Aufenthalt in Deutschland verfügten, seien die Täter dadurch geschützt, dass die Betroffenen Angst hätten, gegen diese aussagen. Nach Schätzung des Europarats würden jährlich mehrere hunderttausend Menschen in andere Länder verkauft. In den meisten Fällen handele es sich um den Verkauf von Frauen in die Zwangsprostitution. Immer mehr würden Menschen aber auch zum Zwecke der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft gehandelt, wobei vor allem die Bereiche Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, Haushaltshilfen oder Pflegekräfte betroffen seien, begründet die Linksfraktion ihre Initiative.
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