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Berlin: (hib/ELA/MIK) Die Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Zu diesem Urteil kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3660) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion (17/2404). Die Festsetzung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz entspreche nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Das Urteil habe eine transparente und sachgerechte Berechnung der Regelsätze gefordert. Die neuen Regelsätze für Asylbewerber könnten jedoch erst festgelegt werden, wenn die neuen Hartz-IV-Regelsätze verabschiedet seien, heißt es weiter.
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