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Berlin: (hib/AH/MIK) Die Bund/Länderliste für Atomkraftwerke ist nach Auskunft der Bundesregierung ein Zwischenergebnis der laufenden Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder. Sie sei nicht abschließend und werde laufend fortgeschrieben, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3626) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/3346).
Die Einzelpunkte der Liste seien zwischen den Experten von Bund und Ländern abgestimmt worden. Der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schleswig-Holstein habe im Hinblick auf den Umfang der Maßnahmen und die vorgesehenen Fristen Vorbehalte geäußert.
Die Bundesregierung erklärte, dass das Atomgesetz eine Schadensvorsorge zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und von Sachgütern nach dem Stand von Wissenschaft und Technik fordere. Zudem hätten die deutschen Atomanlagen – im internationalen Vergleich gesehen – ein hohes Schutzniveau. Dieses hohe Schutzniveau werde auch zukünftig im Rahmen von Genehmigungen, Sicherheitsüberprüfungen und der laufenden Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden aufrechterhalten und weiter ausgebaut.
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