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Berlin: (hib/ELA/AW) Menschen mit Behinderung sollten Assistenzkräfte auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nutzen können. Dies fordert die Linksfraktion in einem Gesetzentwurf (17/3746) und schätzt die Kosten dafür auf etwa 150.000 Euro. Die Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung sind speziell für diese eingestellt und verrichten jene Tätigkeiten, die die betroffenen Personen behinderungsbedingt nicht selbst ausüben können. Nach derzeitiger Gesetzeslage können Behinderte die Assistenzleistungen auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen. Diese Regelung greife zu kurz, begründet die Linksfraktion ihre Initiative. Es mehrten sich in der Praxis Hinweise, dass Menschen mit Behinderung Vorsorge- und Rehaleistungen nicht in Anspruch nehmen, da die Frage der Assistenz nicht geklärt sei.
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