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Berlin: (hib/JOH/TYH) Über die beschlossene Aufnahme von bis zu 50 schutzsuchenden iranischen Staatsangehörigen hinaus beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht, weitere Personen aus dem Iran in Deutschland aufzunehmen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/3323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3152). Darin betont sie, dass sie mit der Aufnahme der Personen ein deutliches Zeichen der Solidarität und der Unterstützung für von Menschenrechtsverletzungen besonderes betroffenen iranischen Staatsangehörigen setze. Überdies werde sie der Angelegenheit weiterhin besondere Aufmerksamkeit schenken.
Die Bundesregierung versichert den Fragestellern, dass sie sich regelmäßig gegenüber Vertretern des Iran für die Abschaffung der Todesstrafe und für eine Verbesserung der allgemeinen Menschenrechtslage im Iran einsetze. Auch die Lage der Bahá’i thematisiere sie regelmäßig in bilateralen Kontakten sowie durch Demarchen, öffentliche Erklärungen der EU sowie Resolutionen in internationalen Gremien.
Auf Ebene der Vereinten Nationen und der Europäischen Union habe sie sich für die Verabschiedung weiterer Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran engagiert, heißt es zudem in der Antwort. Andauernde Schwierigkeiten bei der Umsetzung seien der Regierung nicht bekannt. Mit Nachdruck habe sie sich für die Identifizierung von Sanktionsmaßnahmen eingesetzt, die ”zielgerichtet und angemessen sind und die nachteiligen Auswirkungen auf die iranische Zivilbevölkerung so gering wie möglich halten“, betont die Regierung ferner.
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