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Berlin: (hib/HLE) Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) führt der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung durch. Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, die Anleger besser vor Falschberatung zu schützen. So soll die Finanzaufsicht bei Falschberatung in Zukunft Bußgelder verhängen dürfen. Vorgesehen sind außerdem Neuregelungen für offene Immobilienfonds, deren Anteile in Zukunft frühestens zwei Jahre nach dem Erwerb wieder veräußert werden dürfen. Außerdem wird für Finanzberater eine Registrierungspflicht eingeführt. Zu der am Mittwoch, den 1. Dezember, von 12.00 bis 14.30 Uhr im Sitzungssaal 2 M 001 des Reichstagsgebäudes stattfindenden Anhörung sind 46 Sachverständige eingeladen worden. Bei der Anhörung stehen auch ein Gesetzentwurf und eine Reihe von Anträgen der SPD-Fraktion (17/3481, 17/2136), der Linksfraktion (17/3540) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3210), die einen besseren Schutz der Anleger zum Ziel haben, auf der Tagesordnung. Außerdem geht es um Maßnahmen im Wertpapierrecht, mit denen ein ”Anschleichen“ von Investoren durch den heimlichen Aufbau größerer Stimmrechtspositionen an deutschen Unternehmen verhindert werden soll.
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