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Berlin: (hib/TYH/) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine bundesgesetzliche Regelung aus, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei der Erhebung und Verwendung genetischer Proben und Daten zu Forschungszwecken schützen soll. In einem Antrag (17/3790) fordern die Abgeordneten unter anderem die Einführung eines Biobankengeheimnisses, mit dem auf Vorschlag des Deutschen Ethikrates ”die Unzugänglichkeit gegenüber forschungsexternen Dritten“ garantiert werden solle. Zudem sollen nach Meinung der Fraktion bereits vorhandene Daten nur dann zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden kann. Sei dies nicht möglich, dürften die Daten ausschließlich anonymisiert verwendet werden.
In der Begründung heißt es, dass Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze sich zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden ließen. Da die Datenschutzgesetze zur Zeit ihres Entstehens jedoch nicht primär den Schutz genetischer Daten im Blick gehabt hätten, bildeten sie nur ”Teilbereiche der im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen zu Forschungszwecken schutzbedürftigen Interessen der betroffenen Personen ab“. So fehlten unter anderem Standards und Regelungen für Pseudonymisierungsverfahren.
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