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Berlin: (hib/BOB/) Der Bundestag soll ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus ratifizieren. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/3801) vorlegt. Aus ihm geht hervor, dass das Abkommen von den Vertragsparteien wirksame Maßnahmen verlange, um terroristische Straftaten zu verhindern. Zu diesen Zweck sollten die Vertragsstaaten – unter Wahrung der menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze – die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten unter Strafe zu stellen, wenn diese Handlungen ”rechtswidrig und vorsätzlich begangen“ werden. Gleiches gelte für die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Das Abkommen des Europarats ist den Angaben zufolge am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
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