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Berlin: (hib/HAU/KT) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine signifikante Erhöhung der Organspendebereitschaft in Deutschland ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine öffentliche Petition, die eine Änderung des Organspenderechtes anstrebt, dem Bundesgesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen, sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Der Petent verlangt in seiner Eingabe, jeder Bürger müsse sich entscheiden, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Diese Entscheidung müsse als Information auf der Mitgliedskarte seiner Krankenkasse vermerkt werden. Weiter wird in der Petition gefordert, deutschlandweit verpflichtend Koordinierungsstellen mit Transplantationsbeauftragten einzurichten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach die Bereitschaft, nach dem Tod Organe und Gewebe zu spenden, bei 67 Prozent liegt. Gleichzeitig hätten jedoch nur 17 Prozent der Befragten ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Nach Auffassung des Ausschusses ist es wünschenswert, dass möglichst viele Bürger zu Lebzeiten eine Entscheidung zur postmortalen Organspende treffen und dies auch dokumentieren. Es müsse jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Bereitschaft zur Organspende vom Gesetzgeber ”weder verlangt noch angeordnet werden kann“. Ebenso könne nicht verlangt oder angeordnet werden, dass sich jeder zu Lebzeiten mit der Frage der postmortalen Organspende so intensiv beschäftigt, dass er auch eine entsprechende Erklärung abgibt.
Grundlage für eine Förderung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung ist nach Ansicht des Petitionsausschusses eine umfassende Aufklärung jedes Einzelnen. Dazu würden das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit Langem Informations- und Aufklärungskampagnen durchführen. Das Ministerium plane zudem, dass Versicherte die Möglichkeit erhalten sollten, auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Notfalldatensatzes die Organspendeerklärung in geeigneter Form dokumentieren zu können.
Der vom Petenten außerdem geforderte Einsatz von Transplantationsbeauftragten in deutschen Krankenhäusern ist aus Sicht des Ausschusses schon relativ verbreitet. Einige Länder hätten Krankenhäuser mit Intensivbetten gesetzlich verpflichtet, derartige Beauftragte zu bestellen. Aber auch in Ländern ohne entsprechende landesgesetzliche Vorgaben gebe es Personen mit Beauftragtenfunktion. Allerdings reiche es nicht aus, diese ”nur auf dem Papier“ zu benennen. Es sei wichtig, dass die Beauftragten von der Klinikleitung die zeitlichen und organisatorischen Freiräume erhielten, um ihren Auftrag erfüllen zu können, macht der Petitionsausschuss deutlich.
Die Abgeordneten halten die Petition dennoch für geeignet, auf das wichtige Anliegen der Organspende nochmals aufmerksam zu machen. Der Überweisungsbeschluss gelte insbesondere auch mit Blick auf den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Prüfauftrag zur elektronischen Gesundheitskarte, wonach die Bereitschaft zur Organspende auf dieser niedergelegt werden könne, begründet der Ausschuss sein hohes Votum.
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