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Berlin: (hib/AH) Bei den Verhandlungen für den UNFCCC-Prozess (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) wird von den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gemeinsam eine Verhandlungsstrategie erarbeitet. Nach Aussage der Bundesregierung bleibt Ziel der EU ein ambitioniertes, umfassendes und rechtlich bindendes Klimaschutzabkommen, das alle großen Volkswirtschaften in die Pflicht nimmt.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/3794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3265), sie wolle sich bei den Verhandlungen zusammen mit der EU an einem schrittweisen Ansatz orientieren. Dabei ginge es um die konkrete Umsetzung unter anderem in den Bereichen Emissionsminderung, dem Komplex Messung Berichterstattung und Nachprüfung, der Reduktion von Emission aus Entwaldung und Waldschäden sowie der Festlegung auf Eckpfeiler des internationalen Klimaschutzes.
Für die neuesten EU-Mitgliedstaaten habe die Bundesregierung insgesamt 15 Projekte zum Thema Klimaschutz finanziert, heißt es in der Antwort. Dazu gehörten Projekte in Polen, Tschechien und Rumänien. Im Rahmen bilateraler Dialoge pflege die Regierung einen regelmäßigen intensiven Austausch zum Thema Klimaschutz und zu Energiethemen.
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