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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht ”keine sachliche Notwendigkeit, für die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Bundespolizeibeamten eine Kennzeichnungspflicht einzuführen“. Würde eine namentliche Kennzeichnung eingeführt, ”bestünde die Gefahr, dass sich Übergriffe auf Polizeibeamte häufen und berechtigte Schutzinteressen der Beamten gefährdet werden könnten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3420). Darin verweist die Regierung zugleich darauf, dass die Polizeibeamten der Bundespolizei sich gegenüber einer von ihren Amtshandlungen betroffenen Person legitimieren müssten, ”sofern der Zweck der Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird“.
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