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Berlin: (hib/EIS/AW) Es liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, die auf die Herstellung und Verwendung von Biodiesel aus Fischöl schließen lassen. Aus einer Antwort (17/3778) der Regierung geht jedoch hervor, dass für die Herstellung von Fischöl-Methylester, einem Produkt, das durch Umesterung von Fischölen mit Methanol gewonnen wird, keine gesonderte Kennzeichnungspflicht besteht, wenn es als Biokraftstoff verwendet wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Anfrage (17/3583) die Befürchtung geäußert, dass die gezielte Ausbeutung von Fischbeständen zur Biokraftstoffgewinnung negative Folgen für die Fischpopulationen der Meere zur Folge haben könnte. Aktuellen Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft aus dem Jahr 2000 und des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2005 zur Folge liege der durchschnittliche Weltfischölverbrauch bei 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr. Danach trage Fischöl weniger als einen Prozent zur weltweiten Gesamtproduktion von Fetten bei.
Nach Ansicht der Bundesregierung seien Fischöle aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung im Vergleich zu den herkömmlichen Rohstoffen nur wenig für die Biodieselproduktion geeignet. Die gezielte Ausbeutung von Fischbeständen für die Biokraftstoffgewinnung sei ökonomisch uninteressant.
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