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Berlin: (hib/STO/AW) Die ”Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten seitens des Bundeskriminalamtes und Rückschlüsse auf eine ‚Schutzlücke‘ bei der Verbrechensbekämpfung“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/3721). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach dem Ergebnis der ”angekündigten Prüfung der Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten“.
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