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Berlin: (hib/ELA/AH) Die Bundesregierung hält an der Rente mit 67 fest. Dies schreibt sie in ihrem Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der in Form einer Unterrichtung (17/3814) vorliegt und am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wird. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sei notwendig und bleibe weiterhin vertretbar, lautet das Fazit des Berichts, zu dem die Regierung per Gesetz alle vier Jahre verpflichtet ist. Die Rente mit 67 diene der Sicherung des Wohlstands, gewährleiste die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, heißt es weiter.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bestärke sie in ihrer Einschätzung, schreibt die Regierung. Die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitsmarktchancen hätten sich gerade für die Älteren deutlich verbessert. Deutschland habe das EU-Ziel 2010, die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen bis 2010 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen, bereits im Jahr 2007 überschritten. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren sei deutlich gestiegen, schreibt die Regierung. Von dieser Entwicklung profitierten nicht nur die Personen im Alter zwischen 55 und unter 65 Jahren, sondern insbesondere auch jene im Alter zwischen 60 und unter 65 Jahren. Deren Erwerbstätigenquote habe sich seit 2000 nahezu verdoppelt und liege aktuell bei rund 40 Prozent. Nach aktuellen Daten von Eurostat liege diese Quote im zweiten Quartal 2010 sogar bereits bei 41,1 Prozent. Auch die Beschäftigungsquote bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren habe sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt und betrage rund 23 Prozent. Die Entwicklung zeige, dass der Prozess einer längeren Erwerbsdauer bereits begonnen habe und sehr dynamisch verlaufe.
Die aktuelle gesellschaftliche Debatte über die Anhebung der Regelaltersgrenze zeige die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung über die Chancen und Herausforderungen der in dem Bericht beschriebenen Veränderungen der Arbeitswelt, schreibt die Bundesregierung. Der bereits eingeleitete Paradigmenwechsel müsse sich fortsetzen. Ein längeres Erwerbsleben sei keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe für die Menschen, wenn der Prozess nicht von heute auf morgen geschehe, sondern über einen längeren Zeitraum von allen Beteiligten gestaltet werde.
Hintergrund des Berichts ist die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Damit habe die damalige Regierung auf die demografische Entwicklung und die sich abzeichnende Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung reagiert, heißt es in der Vorlage. Ziel sei die Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Altersgrenzen werden ab 2012 von derzeit 65 Jahren schrittweise über 18 Jahre hinweg auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Erst für die Jahrgänge ab 1964, also die heute 46-Jährigen und Jüngeren, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Eine lange Übergangszeit ermögliche die notwendigen Anpassungen und verteile die Folgen des demografischen Wandels gerecht zwischen den Generationen, schreibt die Regierung. Die Anhebung der Altersgrenze verhindere eine Überforderung der jüngeren Generation und erhöhe das Einkommensniveau für die künftigen Rentnerinnen und Rentner.
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