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Berlin: (hib/ELA/AH) Die Bundesregierung wird Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, aber auch der beruflichen Förderung von Frauen stärker und systematischer in die Strategien und Handlungspraxis der Grundsicherungsstellen verankern. Dies schreibt sie in der Antwort (17/3793) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3244). In diesem Bereich habe der Abschlussbericht ”Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht“ weiteren Handlungsbedarf aufgezeigt, schreibt die Bundesregierung und betont, sie nehme diese Ergebnisse sehr ernst.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 habe sie die Grundlage dafür geschaffen, dass es in allen Grundsicherungsstellen Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt geben werde, die zur Unterstützung der Geschäftsführung aktiv in alle Entscheidungs- und Planungsprozesse einzubinden seien, heißt es weiter. Denn letztlich würden alle Planungen von Maßnahmen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch auch geschlechtsspezifische Belange berühren.
Der Gesetzgeber habe auch die Handlungsempfehlung der Studie aufgegriffen, gleichstellungspolitische Aspekte in die Kennziffern aufzunehmen, um so Hinweise auf den Umsetzungsstand gleichstellungspolitischer Aktivitäten in den einzelnen Grundsicherungsstellen zu erhalten, schreibt die Regierung. So würden künftig im Rahmen des Kennzahlenvergleichs die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen geschlechtsspezifisch ausgewiesen, soweit dies möglich sei. Damit könnten Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Grundsicherungsstellen in Bezug auf Frauen und Männer ermittelt werden, heißt es weiter. Hieraus ergäben sich auch Ansatzpunkte für die Grundsicherungsstellen für eine weitere und konkrete Verbesserung ihrer Arbeit.
Die gesetzlichen Vorgaben räumen laut Regierung den Beauftragten für Chancengleichheit Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungsprozesse in den Grundsicherungsstellen ein. So seien die Beauftragten für Chancengleichheit unmittelbar dem jeweiligen Geschäftsführer beziehungsweise der jeweiligen Geschäftsführerin zugeordnet. Sie hätten ein Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in allen Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben.
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