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Berlin: (hib/STO/MPI) Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften nach Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch ein Punktesystem geregelt werden. In einem Antrag (17/3862) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ”baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für die Fachkräfte-Einwanderung ein Auswahlverfahren mit Punktesystem einführt“.
In der Vorlage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die demografische Entwicklung zu einem erheblichen Rückgang der Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland führen werde. Die gezielte Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften könne einen Beitrag zur Abmilderung der Folgen des absehbaren Alterungsprozesses der Gesellschaft leisten. Ein geeignetes Instrument hierfür sei die geregelte Einwanderung von Arbeitskräften durch ein Auswahlverfahren mit Punktesystem.
Nach dem Vorschlag für das Punktesystem soll zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit einem Beirat eine Bedarfsanalyse erstellen und darauf aufbauend ein Qualifikationsprofil, das bestimmte Qualifikationen mit Punkten bewertet. Ein solcher Punktekatalog könne beispielsweise die Kriterien Bildungsabschluss, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Herkunft aus einem Entwicklungsland enthalten, schreiben die Abgeordneten. In einem zweiten Schritt solle das BAMF der Bundesregierung daraufhin Quoten vorschlagen, wie viele Personen aufgrund dieses Punktesystems innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Deutschland einwandern sollten. ”Auf Grundlage der Empfehlungen des BAMF legt die Bundesregierung die Kriterien für die Auswahl der Einwanderungsbewerber, die Bewertung durch einen Punktekatalog sowie die Quoten durch Rechtsverordnung fest, die der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf“, heißt es in der Begründung weiter.
Danach kann das Punktesystem ”als Einwanderungssystem nur funktionieren, wenn ausländische Abschlüsse unverzüglich und transparent bewertet und anerkannt werden“. Daher müsse ein Gesetz vorgelegt werden, dass den Rechtsanspruch auf die bundeseinheitliche Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Bewertung ausländischer Qualifikationen in einem transparenten Verfahren umfasse, fordert die Fraktion.
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