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Berlin: (hib/HAU/KT) Die massive und ungesteuerte Expansion von Mastanlagen in den Außenbereichen der Kommunen soll nach Ansicht des Petitionsausschusses eingedämmt werden. Vor diesen Hintergrund halten die Abgeordneten die Ausweitung von Massentierhaltungsanlagen auf Grundlage der durch das Baugesetzbuch ermöglichten privilegierten Zulassung gewerblicher Tierhaltungsanlagen für ”bedenklich“.
Auf seiner Sitzung am Mittwochmorgen entschied der Ausschuss daher einstimmig, eine Petition, die Verschärfungen des Bundes-Immissionsgesetzes sowie des Baurechts fordert, um einer zunehmenden Ausbreitung industrieller Mastanlagen in Deutschland entgegenzuwirken, als Material mehreren Bundesministerien zu überwiesen. Neben dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Umweltministerium wird die Vorlage auch an das Justizministerium und das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an die Landesvolksvertretungen überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.
In seiner Eingabe hatte der Petent auf die negativen Wirkungen der Massentierhaltung auf die Gesundheit der Menschen, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaften hingewiesen. Aufgrund der Renditeerwartungen boome derzeit der Bau landwirtschaftlicher und gewerblicher Anlagen zur Geflügelmassenhaltung, heißt es in der Petition.
Der Gesetzgeber räume der Landwirtschaft mit nachhaltigem Flächenbezug Privilegierungen ein. Die derzeitigen Entwicklungen würden jedoch vielfach einen gewerblichen Status annehmen, so dass der rechtliche Bezug zur landwirtschaftlichen Hofstelle verloren gehe. Daher, so fordert der Petent, müsse eine rechtliche Anpassung der einschlägigen Gesetze auf Bundesebene vorgenommen werden, mit dem Ziel, wirksame Auflagen zur Abluftreinigung für Anlagen zur Massentierhaltung vorzugeben.
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