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Berlin: (hib/TYH/KT) Der Umgang mit Biobanken soll nach Willen der SPD-Fraktion gesetzlich geregelt werden. In einem Antrag (17/3868) fordert die Fraktion die Regierung auf, einen Entwurf für ein Biobanken-Gesetz vorzulegen, das unter anderem die einheitliche Definition des Begriffs Biobanken enthalten soll, zudem klare Normen, die die Einhaltung des deutschen Datenschutzniveaus garantieren, und Regelungen zur Einbindung von Ethikkommissionen in die Arbeit von Biobanken.
Zudem soll die Regierung ihre Bemühungen zur Schaffung einer nationalen und europäischen Biobankeninfrastruktur verstärken und dem Bundestag alle drei Jahre einen Bericht zur Forschungsinfrastruktur in diesem Bereich vorlegen.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass in Deutschland zwar bereits heute ”überdurchschnittlich hohe Datenschutzstandards“ gelten würden. Dennoch konstatierten Beobachter Defizite, die sich zum Teil auf die unterschiedlichen Organisationsformen, die Verwaltung der Daten- und Probenbestände sowie der Abläufe zurückführen ließen. So habe der Deutsche Ethikrat im Juni dieses Jahres auf einen Regelungsbedarf im Bereich Biobanken hingewiesen.
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