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Berlin: (hib/HLE/KT) Die Bundesregierung ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass im Bereich des Grauen Kapitalmarktes weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Dies teilt sie in ihrer als Unterrichtung (17/3803) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (17/3628) mit. Es sei unter anderem geplant, Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu definieren, die materiellen Anforderungen an Vermögensanlagen zu verschärfen und das Prospekthaftungsrecht zu novellieren. Den meisten anderen Anregungen des Bundesrates vermag sich die Bundesregierung jedoch nicht anzuschließen.
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