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Berlin: (hib/MPI/KT) Homosexualität bei Männern ist laut Bundesregierung nicht mehr als Ausschlusskriterium in den für die Blutspenderauswahl maßgeblichen Richtlinien der Bundesärztekammer genannt. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort (17/3568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3165), seit dem 10. Juli gelte eine entsprechende Neufassung der so genannten Hämotherapierichtlinien. Die Blutspenderauswahlkriterien seien darin risikobezogen gefasst. ”Die sexuelle Orientierung ist hierbei nicht maßgeblich, sondern das erhöhte Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten“, heißt es in der Antwort. Soweit in den neuen Richtlinien Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, als eine mögliche Personengruppe benannt werde, bei der dieses erhöhte Übertragungsrisiko gegeben sein kann, basiere die unterschiedliche Behandlung dieser Gruppe im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung auf statistischen Daten, die ein höheres Infektionsrisiko belegten.
Weiter schreibt die Regierung, eine Expertengruppe des am Robert-Koch-Instituts eingerichteten Arbeitskreises Blut erarbeite gegenwärtig Vorschläge für Fragebögen zur Spenderbefragung, die eine ”gezieltere Erfassung des sexuellen Risikoverhaltens ermöglichen“. Diese sollten nach einer erfolgreichen Erprobung für alle Blutspendedienste in Deutschland empfohlen werden. Zurzeit werde der Wortlaut der Fragebögen für potenzielle Blutspender nicht in den Richtlinien vorgegeben, sondern von den privatrechtlich organisierten Blutspendediensten formuliert.
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