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Berlin: (hib/BOB/KT): Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD ist im Rechtsausschuss am Mittwochvormittag der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung angenommen worden. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen die Initiative. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend entfallen soll. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung soll auf schwerste Taten wie Mord oder Vergewaltigung beschränkt bleiben. Ferner ist vorgesehen, dass aus dem Gefängnis Entlassene, etwa Sexualstraftäter, in bestimmten Fällen eine sogenannte elektronische Fußfessel“ tragen müssen. Weiterhin ist geplant, mittels eines Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter eine Möglichkeit zu schaffen, Personen, bei denen die Gefahr erneuter Straffälligkeit bestehe, eine sichere Unterbringung zu ermöglichen.
Nach einer Anhörung im Rechtsausschuss entschloss sich die Koalition am Mittwoch, einen Änderungsantrag vorzulegen, den sie im Ausschuss auch durchsetzte konnte. So soll der Katalog, was Taten betrifft, die eine Sicherungsverwahrung nach sich ziehen, noch weiter eingeschränkt werden. Bei Vermögensstraftaten oder ”gemeingefährlichen Straftaten“ (beispielsweise Brandstiftung oder Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion) ist Sicherungsverwahrung nach Willen des Ausschusses künftig nicht mehr möglich. CDU/CSU und FDP entschlossen sich weiterhin, die sogenannte Rückfallverjährung (also den Zusammenhang zwischen begangener Straftat und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) von zehn auf 15 Jahre zu verlängern.
Die CDU/CSU betonte, die Reform der Sicherungsverwahrung sei ”gelungen“, auch im Hinblick darauf, dass man einem Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung nachkommen müsse. Die FDP hob hervor, man solle die Sicherungsverwahrung auf die wirklich schweren Fälle beschränken. Union und Liberale machten übereinstimmend deutlich, wenn man die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen wolle, müsse man die vorbehaltene auch deutlich ausbauen. Die SPD wandte gegen die Möglichkeit, Jugendliche in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Auch wies sie darauf hin, dass die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung Sache der Länder sei. Hier gelte es, die notwendigen Gespräche zu führen.
Linksfraktion und Grüne wandten sich gegen die Initiative. Sie wiesen besonders darauf hin, dass sie die ”Umetikettierung psychisch Kranker“ (Die Linke) im Rahmen des vorgesehenen Therapiegesetzes ablehne. Das Bundesverfassungsgericht werde sich vermutlich damit zu beschäftigen haben, so die Auffassung der Grünen.
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