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Berlin: (hib/EIS/KT) Der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Verpflichtung, Katzen, die Zugang ins Freie haben und geschlechtsreif sind, kastrieren zu lassen, erteilten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Absage. Die CDU/CSU verwies in dieser Frage auf die Zuständigkeit der Länder und auf die Wahrung der ”Verhältnismäßigkeit“, denn ”eine Pflicht würde einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeuten.“
Die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen führt nach Ansicht der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu unnötigem Tierleid, weil die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben und oft an infektiösen Krankheiten sterben würden. Die SPD-Fraktion hatte die Bundesregierung in einem Antrag (17/3653) aufgefordert, einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilaufenden und verwilderten Katzen vorzulegen. ”Das Thema ist brisant. Nach Schätzungen des Tierschutzbundes leben zwei Millionen Haustiere herrenlos“, hieß es aus der Begründung der Sozialdemokraten. Der unablässige Nachschub verwilderter Tiere führe zu höheren Kosten in Tierheimen und Kommunen. Die Grünen mahnten an, dass in Zukunft Verhältnisse zu befürchten sind, die sonst nur aus Südosteuropa bekannt seien. Auch ein Antrag (17/3543) der Grünen, der mit ähnlicher Stoßrichtung zusätzlich einen Hilfsfonds zur Entlastung finanziell prekärer Tierheime forderte, fand keine Mehrheit.
Die CDU/CSU begründete die ablehnende Haltung damit, dass sie keine ”Allzuständigkeit des Staates“ sieht. Probleme mit verwilderten Tieren sollten ”vor Ort“ gelöst werden. Die "drastischen" Einschätzungen der Opposition wollte die Fraktion nicht teilen und sah auch keine existenziellen Probleme der Träger von Tierheimen. Die Fraktion wies darauf hin, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), einen runden Tisch zu dem Thema angeboten habe. Schließlich sei vereinbart worden, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde. Die FDP-Fraktion sieht die Halter von Tieren in der Verantwortung: ”Es darf nicht alles auf die Gesellschaft abgeschoben werden.“ Zur Finanzierung des Tierschutzes auf lokaler Ebene schlug die Fraktion vor, dass zu überlegen sei, die Hundesteuer in eine Abgabe umzuwandeln und daraus die Ausgaben für Maßnahmen, die von den Kommunen ergriffen werden, zu bestreiten.
Die Linke kritisierte die rein ”formale Betrachtung“ des Problems durch die Koalitionsfraktionen als ”nicht nachvollziehbar“. Der Tierschutz habe Verfassungsrang und falle damit auch in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Kommunen seien finanziell nicht in der Lage, der Aufgabe angemessen begegnen zu können. Viele Tierheime würden nur noch von ehrenamtlicher Arbeit zusammengehalten. Weiter kritisierte die Linksfraktion, dass sich für frei laufende Tiere kein Bürger zuständig fühlen müsse und das Thema deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe bleibe.
Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und Die Linke abgelehnt. Der Antrag der SPD wurde mit den Stimmen der CDU/CSU gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
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