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Berlin: (hib/ELA/KT) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochmittag den Weg für die neuen Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket freigemacht. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprach sich der Ausschuss für die geringfügig geänderten Gesetzentwürfe (17/3404, 17/ 3958) der Koalition aus.
In der Sitzung hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP vor der finalen Abstimmung einen Änderungsantrag beschlossen, der neben zahlreichen technischen Änderungen hauptsächlich zwei Neuigkeiten enthält: Das Hartz-IV-Bildungspaket wird erweitert, so dass die Beförderungskosten auch für Schüler ab der zehnten Klasse übernommen werden, damit sie an Bildungsangeboten teilnehmen können. Zudem können die Sachleistungen wie Lernförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf zwei Wegen organisiert werden, entweder durch personalisierte Gutscheine oder durch Direktzahlungen an Leistungserbringer. Die SPD-Fraktion lehnte die Änderungsanträge, über die im Ganzen abgestimmt wurde, ab. Grüne und Linksfraktion enthielten sich.
Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um 5 auf 364 Euro im Monat steigen. Die mehr als 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien sollen bessere Bildungs- und Teilhabeangebote bekommen. Der Bundestag will die Hartz-IV-Reform am Freitag verabschieden. Die Koalition braucht die Zustimmung des Bundesrates am 17. Dezember, damit das Gesetz wie geplant zum Januar kommenden Jahres in Kraft treten kann.
Es habe noch nie so transparente und nachvollziehbare Berechnungen der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, betonten Union und FPD in der Sitzung des Ausschusses. Und nie zuvor hätten sozial benachteiligte Kinder derart im Mittelpunkt gestanden wie nun durch das Bildungspaket. ”Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen verfassungskonform gearbeitet und nicht getrickst“, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Man könne stolz darauf sein, im Zeitplan geblieben zu sein, betonte die FDP-Fraktion.
Die Oppositionsfraktionen übten zum Teil harsche inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf, stellten die Verfassungsmäßigkeit in Frage und äußerten sich negativ über das Verfahren. Es sei eine ”Frechheit“, dass die Änderungsanträge von Union und FDP der Opposition so spät zugeleitet worden seien, hieß es bei der SPD. Alle Oppositionsfraktionen zeigten sich enttäuscht, dass die Anregungen vieler Experten aus der Anhörung zu Hartz-IV und dem Bildungspaket nicht aufgegriffen worden seien. Die Kritik zielte speziell auf die Berechnungen der Sätze. Weder bei der Referenzgruppe noch bei den Aufstockern, den so genannten ”verdeckt Armen“ oder der Methode der Abschläge gebe es Änderungen, kritisierte die SPD-Fraktion Auch das Bildungspaket bringe ”extrem wenige“ Verbesserungen für Kinder.
Die Linksfraktion betonte, dass mehrere Experten das geplante Gesetz für ”verfassungsrechtlich höchst riskant“ hielten. Sie kritisierte zudem die Berechnung und die Höhe der geplanten Regelsätze und verwies auf von ihr beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebene alternative Berechnungen, nach denen die Sätze – je nach Vorgehensweise – zwischen 28 und 150 Euro höher ausfallen müssten. Auch die Grünen-Fraktion sagte, dass Union und FDP ”komplett den Wesensgehalt des Verfassungsgerichtsurteils“ verfehlten und ”versagt“ hätten.
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