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Berlin: (hib/STO/KT) Ehebezogene Gesetzesregelungen im öffentlichen Dienstrecht des Bundes sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3972) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Mit der Vorlage sollen insbesondere im Bundesbesoldungsgesetz Lebenspartnerschaften in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung einbezogen und im Bundesbeamtengesetz Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen werden. Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz sollen Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden. Ferner sollen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland entsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt werden.
Die Einbeziehung von Lebenspartnern in die ”ehebezogenen Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts auf der Ebene von Rechtsverordnungen“ wie beispielsweise der Auslandszuschlagsverordnung oder der Bundesbeihilfeverordnung soll der Vorlage zufolge separat erfolgen.
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