Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010
Berlin: (hib/STO/MIK) In Deutschland haben sich laut Ausländerzentralregister am Stichtag 30. September dieses Jahres 25.961 anerkannt subsidiär geschützte Ausländer aufgehalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/3797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3593) hervor. Subsidiären Schutz erhalten laut Bundesinnenministerium ”Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechts-konvention resultiert“. Subsidiärer Schutz wird demnach auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine ”erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter