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Berlin: (hib/KTK/MPI) Die Bundesregierung plant nicht, die zurzeit für die Zwischenspeicherung von Atomstrom genutzten Kapazitäten in Pumpspeicherkraftwerken für die Speicherung von überschüssigem Strom aus Wind und Sonne umzuwidmen. Durch einen solchen Eingriff würde ”der marktgetriebene und betriebswirtschaftlich motivierte Einsatz von Pumpspeicherkraftwerken“ außer Kraft gesetzt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3003).
Pumpspeicherkraftwerke werden genutzt, um zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht benötigten Strom zwischenzuspeichern. Dazu gehört nicht nur überschüssiger Strom aus Wind und Sonne, sondern auch überschüssiger Atomstrom, der zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Preis verkauft werden kann.
Die Bundesregierung beabsichtigt laut der Antwort auch nicht, die Nutzung von deutschen Pumpspeicherkraftwerken für die Zwischenspeicherung von französischem oder tschechischem Atomstrom zu unterbinden. Das wäre ”unvereinbar mit den Vorschriften zum europäischen Binnenmarkt, die auf eine Integration der Strommärkte abzielen“.
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