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Berlin: (hib/MPI/STO) Die Bundesregierung verteidigt die mit der Arzneimittelrechtsreform geschaffene Möglichkeit der direkten Vertragsverhandlungen von Pharmaunternehmen mit gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der integrierten Versorgung. Die Versorgung mit Arzneimitteln könne wesentlicher Bestandteil innovativer, integrierter Versorgungskonzepte sein, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3625) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3350). Daher sei es ”sinnvoll, den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen solcher Versorgungsformen direkte Vertragsabschlüsse mit pharmazeutischen Unternehmen zu ermöglichen“. Bislang existierte die Möglichkeit für Kassen, die Arzneimittelversorgung in der integrierten Versorgung über Rabattverträge zu regeln.
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