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Berlin: (hib/MIK/STO) Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Wiederholung der speziellen Anwendungsvorschriften in Paragraf 52 des Einkommenssteuergesetzes nicht erforderlich. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines ”Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (17/3984) vorgelegt hat.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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